3-ZIMMER WOHNUNG LORENS-DE-HAHN-STR. 21B
Die Wohnung christ.sylt befindet sich in zentraler und strandnaher Lage von Westerland im 1. OG (mitte) des Hauses Lorens-de-Hahn-Straße 21b. Wir möchten, dass Sie sich bei uns wohl fühlen, daher wurde bei der Ausstattung großer Wert auf Exklusivität und Komfort gelegt.
GRUNDLEGENDE AUSSTATTUNGSMERKMALE SIND:
SCHLAFZIMMER
Die beiden Schlafzimmer für jeweils zwei Personen sind ausgestattet mit:
WOHN- / ESSZIMMER
Beginnen Sie Ihren Urlaubstag mit einem Sonnen-Frühstück auf dem süd-westlich ausgerichteten Balkon und genießen sie die Abende im komfortabel ausgestatteten Wohnzimmer.
KÜCHE
Die exklusive und komplett ausgestattete Küche ist in das Wohn-/Esszimmer der Wohnung integriert. Selbstverständlich ist Geschirr, etc. in ausreichender Anzahl vorhanden.
BAD
Gemütliches und hochwertiges Badezimmer
Adresse: Lorens-de-Hahn-Straße 21b, 25980 Sylt, Deutschland
Größe: 70.0 m², 3 Zimmer, 2 Schlafzimmer, 1 Bad
Betten: 2 Doppelbetten, 1 Kinderbett, 1 Couch
Preise: 75 EUR - 135 EUR / Nacht
Weitere Preisinformationen:
Unsere Preise unterscheiden sich je nach Hauptsaison und Nebensaison. Wir richten uns dabei nach der offiziellen Sylt-Saison.
Stornobedingungen:
a) Der Vermieter kann in Fällen von höherer Gewalt (Wasser - , Sturm - oder Brandschaden, etc.) und sonstigen nicht vorhersehbaren Ereignissen den Mietvertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.
b) Von der Entrichtung der Miete und der Buchungsgebühr wird der Mieter nach dem Gesetz nicht dadurch befreit, dass er durch ein en in seiner Person liegenden Grund, z.B. Erkrankung, Verhinderung aus beruflichen oder familiären Gründen, nicht anreisen kann. Der Vermieter muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen (regelmäßig 20% des Mietzinses) sowie gegebenenfalls Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung das Objekt anrechnen lassen. Der Mieter muss also nach dem Gesetz gegebenenfalls 80% des Mietzinses zahlen, obwohl er den Mietgegenstand nicht nutzen konnte. Sofern eine Neuvermietung des Objekts gelingt, hat der Mieter 10% des ursprünglichen Mietzinses als Kostenpauschale an den Vermieter zur Abgeltung des zusätzlichen Aufwandes zu zahlen. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung!