AGB

1. Allgemeine Vereinbarungen

a) Innerhalb von 14 Tagen nach Zusendung muss die Anzahlung auf dem Konto des Vermieters eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist ist eine Weitervermietung an Dritte zulässig. Der Vermieter ist dann nicht mehr an den Vertrag gebunden.

b) Das Mietverhältnis umfasst das auf dem Mietvertrag beschriebene Mietobjekt.

c) Das Mietobjekt darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen Zahl von Personen (Maximal 4 Personen) belegt werden. Haustiere sind in dem vermieteten Objekt nicht gestattet.

d) Die Ferienwohnung ist mit einer Telefonflatrate für Gespräche in das Deutsche Festnetz ausgestattet. Sonderrufnummern, Mobilfunknummern und Gespräche ins Ausland sind gesperrt.

2. Mietpreis / Anzahlung

Vom Mietpreis sind 20% (aufgerundet auf volle Euro) bei Vertragsabschluss zu überweisen. Der Restbetrag ist 30 Tage vor Ankunft fällig. Der Vermieter behält sich vor, insb. bei kurzfristigen Vermietungen oder Langzeitbelegungen abweichende Anzahlungen zu verlangen.

3. An - und Abreise, Schlüsselübergabe

Das Mietobjekt steht dem Mieter am Tag der Anreise ab 16:00 Uhr zur Verfügung. Am Tag der Abreise muss das Objekt bis 10:00 Uhr geräumt sein. Die Schlüsselübergabe erfolgt nur nach kompletter Zahlung der Miete. Bei Verlust von Schlüsseln durch den Mieter haftet dieser für alle sich daraus ergebenden Ersatzbeschaffungs - oder sonstigen Kosten. Bei Abreise sind die Schlüssel wieder in den bereitgestellten Schlüsselsafe zu legen.

4. Haftung

a) Der Vermieter stellt dem Mieter ein gereinigtes Mietobjekt in ordnungsgemäßem Zustand zur Verfügung. Der Mieter hat das Mietobjekt und das darin befindliche Inventar pfleglich zu behandeln.

b) Der Mieter hat unverzüglich nach dem Einzug eventuelle Schäden oder Unreinheiten an den Vermieter, Tel +49 27 75 - 57 75 98 , zu melden. Für Schäden, Mängel oder Verluste, die während der Mietzeit entstehen, haftet der Mieter.

c) Nutzung des Kfz-Abstellplatzes und der Fahrräder auf eigene Gefahr.

d) Für alle vom Mieter in die Wohnung eingebrachten Sachen wird keine Haftung übernommen.

e) Internetnutzung: Wir weisen darauf hin, dass der Missbrauch des Internetzugangs für gesetzeswidrige Handlungen und die Weitergabe des WLAN-Schlüssels strengstens untersagt sind. Für Schäden, die durch Missbrauch (z. B. Verbreitung gesetzeswidriger Inhalte, illegaler Downloads) des zur Verfügung gestellten Netzes entstehen, haftet der Mieter. Die Sicherung des Computers gegen Viren, Spyware, Trojaner, etc. liegt ausschließlich in der Verantwortung des Mieters. Der Vermieter haftet nicht für eventuell auftretende Schäden, die aus der Benutzung des bereitgestellten Internetanschlusses resultieren. Bitte beachten Sie: Der Internetanschluss stellt eine kostenfreie Zusatzleistung dar auf die kein Rechtsanspruch besteht.

5. Gästekarten

Gemäß der kommunalen Satzungsregelung der Gemeinde Sylt ist jede(r) Vermieter(in) seit dem 01. Januar 2010 verpflichtet, die Kurabgabe seiner Gäste selbst zu erheben und abzuführen, sowie dem Urlauber die Gästekarte auszuhändigen. Kinder bis 18 Jahre sind frei, müssen aber auch entsprechend angemeldet werden. Bitte geben Sie daher Namen, Vornamen und Geburtsdaten der anreisenden Gäste an.

6. Auszug

Bei Auszug ist das Mietobjekt besenrein zu hinterlassen. Der Kühlschrank ist zu leeren, abzustellen und zu öffnen. Das Geschirr ist zu reinigen und der Hausmüll ist in die Mülleimer zu bringen. Alle Türen und Fenster sind zu schließen.

7. Kündigung

a) Der Vermieter kann in Fällen von höherer Gewalt (Wasser-, Sturm- oder Brandschaden, etc.) und sonstigen nicht vorhersehbaren Ereignissen den Mietvertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.

b) Von der Entrichtung der Miete und der Buchungsgebühr wird der Mieter nach dem Gesetz nicht dadurch befreit, dass er durch ein en in seiner Person liegenden Grund, z.B. Erkrankung, Verhinderung aus beruflichen oder familiären Gründen, nicht anreisen kann. Der Vermieter muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen (regelmäßig 20% des Mietzinses) sowie gegebenenfalls Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung das Objekt anrechnen lassen. Der Mieter muss also nach dem Gesetz gegebenenfalls 80% des Mietzinses zahlen, obwohl er den Mietgegenstand nicht nutzen konnte. Sofern eine Neuvermietung des Objekts gelingt, hat der Mieter 10% des ursprünglichen Mietzinses als Kostenpauschale an den Vermieter zur Abgeltung des zusätzlichen Aufwandes zu zahlen. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung!

8. Schlussbestimmungen

a) Änderungen und Streichungen im Vertrag sind unwirksam, wenn Sie nicht durch den Vermieter schriftlich bestätigt werden.

b) Wir setzen den Mieter davon in Kenntnis, dass wir Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes und der EU-DSGVO zulässig speichern und verarbeiten. Die Daten verbleiben in unserem Hause und werden nur geschäftsnotwendig genutzt.

c) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.